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Elektrotechnik

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Von Elektroanlagen nach gesetzlichen Vorschriften

Rauchmelder retten Leben


Brandmeldeanlagen für privaten Einsatz

Das neue Baurecht für Kärnten schreibt Rauchmelder für alle Wohnungen, neue Häuser und Büros ab 1. Oktober 2012 vor. Für bestehende Häuser gibt es eine Übergangspflicht bis 30. Juni. Die Feuerwehr begrüßt das Gesetz. Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Rauchwarnmelder sollten in den Wohnräumen und Gängen zentral angebracht werden. Es ist nicht nötig, diese Melder in Küchen oder Badezimmern anzubringen, weil dort die Gefahr von Fehlalarmen zu groß sei. Der Vermieter ist übrigens zur Erstinstallation verpflichtet. Bei Hausbesitzern ist es schwieriger, die Installation zu erzwingen. Man sollte aber nicht vergessen, dass sich die Versicherung im Brandfall ohne Rauchmelder leistungsfrei erklären oder Regressforderungen stellen können. Sollten bei einem Brand Menschen zu Schaden kommen, könnte auch die Staatsanwaltschaft Interesse dafür zeigen, wer für den fehlenden Rauchmelder verantwortlich sei.

Brandmeldeanlagen für gewerblichen Einsatz

ETK bietet ganzheitliche Lösungen von der Risikoanalyse bis zum Design und der Zusammenstellung von Brandschutzmelde- Systemen.

Volle Redundanz

Die Aufgabe einer Brandmeldezentrale ist es, einen Brand zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt zu detektieren. Ein einziger Fehler kann allerding diese Funktion ausschalten. Aus diesem Grund ist die BMZ Integral mit dem System der 100%-igen Redundanz ausgestattet, da nur diese eine absolute Funktionsfähigkeit sicherstellt. Diese 100%-ige Redundanz bedeutet, dass zwei unabhängige Systeme in ein und derselben Brandmeldezentrale untergebracht sind. Sollte in der aktiven Hälfte ein Fehler auftreten, wird automatisch auf die funktionierende Seite umgeschaltet. Alle Funktionen des Brandmeldesystems bleiben uneingeschränkt und vollständig verfügbar.